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Gericht gibt Beschwerde statt!

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat unserer Beschwerde gegen die BH Zell am See stattgegeben.

Die BH hatte am 16. März 2026 sämtliche beantragten Informationen zur Apotheken-konzession für Thumersbach verweigert. Das Gericht verpflichtete die Behörde nun, die begehrten Informationen unter Anonymisierung personenbezogener Daten binnen sechs Wochen herauszugeben und eine anonymisierte Kopie des Konzessionsbescheides zu übermitteln.

Die wesentlichen Kritikpunkte an der BH: Sie hat das Informationsbegehren zu Unrecht mit einem Antrag auf Akteneinsicht gleichgesetzt, die Herausgabe pauschal verweigert und das öffentliche Interesse an Transparenz und einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung nicht ausreichend berücksichtigt.

Zusätzlich dauerte es mehr als fünf Monate, bis die Beschwerde dem Gericht vorgelegt wurde.

Unser Fazit: Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Verwaltung. Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie es um die geplante Apotheke in Thumersbach steht.

Grundlage: Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg vom 21. Oktober 2026.

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